Das, was mit E-Mails tag-täglich passiert und Ihre Postfach verstopft, nämlich Spam, passiert auch ab und an auf dem "gelben Postweg". Was aber mit unverlangt zugesandter Ware tun? Muss ich darauf reagieren oder sie gar zurückschicken? Kommt dadurch ein Kaufvertrag zustande? Die beruhigende Antwort lautet: Nein, durch unverlangt zugesandte Ware kommt so einfach kein Kaufvertrag zustande. Privatleute müssen nicht auf Kontakte solcher Art reagieren, Verträge kommen nur durch eine Handlung / Reaktion Ihrerseits zustande, nicht etwa durch das Unterlassen einer solchen.
Sie müssen also auf solche Offerten nicht reagieren und brauchen die Ware(n) auch nicht zurück zu schicken - schon gar nicht, auf eigene Kosten. Sie können die zugesandten Dinge entweder wegschmeißen oder verwenden, je nach dem, ob Sie sie gebrauchen können. Daraus erwächst andererseits keine Verpflichtung, diese Dinge auch zu bezahlen, denn in einer solchen unverlangten Zusendung ist - jur. betrachtet - eine Schenkung zu sehen.
Ist allerdings sofort erkennbar, dass es sich um einen Irrläufer handelt und die Ware gar nicht für Sie gedacht ist, sieht die Situation natürlich anders aus. Falls Sie den Adress-Irrtum früh bemerken, können Sie das Paket dem Zusteller direkt wieder mitgeben, es also gar nicht erst annehmen. Wenn sich die Verwechslung erst später herausstellt, müssen Sie die Ware(n) aufheben bzw. auch zur Abholung bereitstellen und den Absender über seinen Irrtum informieren. Allerdings kann von Ihnen keine stundenlange Recherche verlangt werden, kurz: Ihnen muss die Kontaktaufnahme zumutbar sein und es dürfen Ihnen dabei keine Kosten entstehen.