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Dienstag, 11. September 2007
Auf Abo-Falle hereingefallen?
Bereits in einem vorherigen Blog-Beitrag ("Automatische Abo-Verlängerung unzulässig") bin ich auf die Thematik der sog. Abo-Fallen im Internet eingegangen. Auch wenn inzwischen klar ist, dass die meisten dieser Abzock-Versuche unzulässig sind - was aber kann man unternehmen, wenn man nun doch darauf hereingefallen ist?

Die meisten solcher Angebote verfahren stets nach dem gleichen Muster. Sind unvorsichtige Surfer in die Fallen getappt, erhalten Sie Rechnungen mit Beträgen, die mehr als nur "Peanuts", aber dennoch so niedrig sind, dass sich Viele weiteren Ärger ersparen wollen und einfach zahlen. Oft muss man für ein mehrmonatiges Abo zwischen 70,- und 100,- löhnen und erhält zumeist wertlose Informationen, die sich mit ein bisschen Recherche auch kostenfrei im Internet gefunden hätten.

Wird die Rechnung nicht gezahlt, folgen Zahlungserinnerung, Mahnung, Inkassobüro und / oder Anwalt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Meisten spätestens auf das Schreiben des Anwalts entnervt aufgeben und zahlen - selbst wenn sie der Ansicht sind, eigentlich nicht dazu verpflichtet zu sein. Und genau dieser Effekt ist natürlich von Anfang an gewollt...

Mein Tipp: Zahlen Sie nicht, reagieren Sie vielleicht mit einem höflichen, aber bestimmten "Nein, danke"-Schreiben, aber zahlen Sie auf keinen Fall. Kommt jedoch ein Mahnbescheid oder ein sonstiges gerichtliches Schreiben, müssen Sie natürlich reagieren. Dann sollten Sie damit zur Verbraucherberatung oder zum Rechtsanwalt gehen und sich Rechtsrat einholen. Allerdings klagen die Betreiber solcher Abo-Fallen ihre "Forderungen" in den seltensten Fällen auch wirklich ein, da sie genau wissen, auf welch dünnes Eis sie sich damit begeben würden.

Im Buch "Ihr gutes Recht beim Online-Kauf" (Data Becker) finden Sie ein musterhaft formuliertes Schreiben, mit dem Sie sich in solchen Fällen gegen die Webseiten-Betreiber zur Wehr setzen können.

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Michael Rohrlich
Rechtsanwalt

bloggt bei uns über interessante juristische Fälle und Fragen. Seine Homepage: http://www.ra-rohrlich.de.

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