Wenn Sie eine Webseite betreiben, sei es privat oder geschäftlich, haben Sie sich vielleicht auch schonmal die Frage gestellt, ob Sie einfach so Links auf andere Sites setzen dürfen. Muss eine Genehmigung jeder einzelnen Homepage, auf die verwiesen wird, vorliegen? Muss gar der Link entfernt werden, wenn der jeweilige Webmaster die Verlinkung nicht duldet? Prinzipiell liegt es in der Natur der Sache, dass das Internet gerade aufgrund der Verlinkungen der einzelnen Sites untereinander funktioniert und so vielfältig ist. Daher wird allgemein davon ausgegangen, dass derjenige, der eine Seite online stellt, grundsätzlich auch damit einverstanden ist, dass Dritte auf seine Seite verweisen.
Das Oberlandesgericht in Celle hat am 15. Februar 2007 (Aktenzeichen: 13 U 4/07) im Rahmen einer Berufungsverhandlung beschlossen, dass es zulässig ist, auf Seiten Dritter zu verweisen, auch wenn diese damit gar nicht einverstanden sind. Und das solle selbst dann gelten, so die Richter in Celle, wenn die den Link begleitenden Kommentare kritisch zu sehen seien.
Sie können als Webmaster also weiterhin auf jede Seite verweisen, wie es Ihnen beliebt, ohne zuvor die einzelnen Betreiber um Erlaubnis bitten zu müssen. Allerdings sollten Sie natürlich bei solchen Sites vorsichtig sein, auf denen rechtswidrige oder gar strafbare Inhalte zu finden sind. Unter Umständen können Sie dafür haftbar gemacht werden.