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Haben Sie sich nicht auch schon oft gefragt, ob man durch das Singen von Liedern in aller Öffentlichkeit gegen das deutsche Urheberrecht verstößt?! Nein? Aber das Amtsgericht Köln hat jetzt eine Antwort zu dieser Problematik gegeben...

Mit Urteil vom 27. September 2007 (Aktenzeichen: 137 C 293/07) entschied das AG Köln, dass das öffentliche Singen von Liedern nur dann einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt, wenn das Singen insgesamt als "Darbietung" im Sinne des § 19 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz anzusehen sei. Dies sei in dem zu entscheidenden Sachverhalt nicht der Fall gewesen, so der Kölner Richter.

Wenn Sie also demnächst wieder unachtsam vor sich hin trällern, sehen Sie zu, dass Sie nur singen und nicht darbieten. ;-)
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18.10.2007 12:46 Uhr
Jaquielina Pfeifer-Piep kommentiert
Und wie ist es mit Pfeifen, mit spitzen Lippen oder Kunstpfeifen ?
(Antworten)
18.10.2007 15:02 Uhr
No Unterricht-heute kommentiert
Ja, es ist wohl schon ein Schiedunter, ob ich aus Angst im dunkeln Keller singe oder pfeife oder das in einer Fussgängerzone tue, um dann Geld zu kassieren.
Ob gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen wird, wenn man dort die Internationale singt oder kunstvoll pfeift oder besteht dieser Schutz nicht mehr ? Man weiß ja nie, wie "die Neue Linke" darauf reagiert. Naja, und braunes "Liedgut" kommt sowieso nicht in Frage, da man ja sonst wegen Anstiftung "zum Massenkotzen" eine Anzeige bekäme. Das Lied vom Santelmack sollte vielleicht erlaubt sein. Santelmack ? Kommt vom Jäger, der durch den grünen Aachener Stadtwald reitet und singet :" und legt darauf den Santelmack...", damit er weit durch die Soers reiten kann.
Mal sehen, was die Richter(innen) für mich sagen werden (im Namen des Volkes), da ich auch ein Stück Volk bin.

(Antworten)
20.10.2007 03:06 Uhr
bubuphonie kommentiert
was ist das denn für ein geistreiches urteil.

öffentliche darbietung ist niemals ein verstoss gegen das urheberrecht, allenfalls ist fraglich ob dafür linzenzen zu zahlen wären.

ein verstoss gegen das urheberrecht wäre wenn die burschen behaupten sie hätten die titel komponiert und versuchen würden mit den urheberrechten darna handel zu treiben.

das deutschlandlied uns 2 der anderen titel in diesem fall sind noch nicht einmal GEMA material.

absurde posse das.

wenn burschenschafter gegen ausländer hetzen sagt ja auch keiner was. aber singen sollten sie schon dürfen!

(Antworten)
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Michael Rohrlich
Rechtsanwalt

bloggt bei uns über interessante juristische Fälle und Fragen. Seine Homepage: http://www.ra-rohrlich.de.

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