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Mittwoch, 24. Oktober 2007
Tipps rund um die GEZ
Trotzdem es lediglich unter 10 Prozent "Schwarzseher" gibt, die keine Gebühren für TV, Radio bzw. Internet-PC zahlen, ist das Gebahren der zuständigen Gebühreneinzugszentrale, kurz: GEZ, oft sehr "penetrant".

Auf Abmeldeschreiben kommt einfach keine bestätigende Antwort, zieht man mit seinem Partner zusammen, wird ein entsprechender Beleg gefordert usw. Mal ganz abgesehen von den nervigen Hausbesuchen. Da fragt sich so manch einer: Was dürfen die eigentlich alles? Muss ich der GEZ Auskunft geben und wenn ja, worüber?

Um es ganz deutlich zu sagen: Die "Außendienstmitarbeiter" der GEZ haben keinerlei hoheitliche Befugnisse gegenüber ihren "Kunden", ganz egal, ob es sich dabei um Privatpersonen oder Gewerbetreibende handelt. Sie dürfen also nicht einfach so eine Wohnung betreten oder Auskünfte "erzwingen".

Auch Drohungen mit Strafanzeige oder Polizei gehen ins Leere, können also getrost ignoriert werden. Das Beste ist, einfach mit einem freundlichen "Danke, kein Interesse" die Tür zu schließen. Sollte es dann zum berühmten "Fuss in der Tür" o.ä. kommen, erfüllt das seitens der Kontrolleure den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB).

Allerdings gilt: Wenn Informationen angegeben werden, müssen diese dann auch der Wahrheit entsprechen. Daher empfiehlt es sich, an der Haustür erst gar keine Angaben zu machen.

Wer bei der GEZ gekündigt hat und daraufhin keine Bestätigung erhält, sollte einfach hartnäckig bleiben und die Kündigung ggf. mittels Einschreiben verschicken. Wird dann ein ablehnender Bescheid erlassen, muss diesem innerhalb der vorgegebenen Frist widersprochen werden.

Wen es dann doch trifft, wer also nachzahlen muss, braucht keine Angst vor riesen Nachzahlungsforderungen zu haben. Für mehr als vier Jahre dürfen keine Gebühren rückwirkend verlangt werden.

Aber: Die Werbe-Spots der GEZ finde ich persönlich ganz witzig gestaltet... Und es ist ein gutes Gefühl zu wissen, dass man diese Spots mit seinen Gebühren unterstützt hat. Schon GEZahlt?! :-)

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Michael Rohrlich
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