Ein neues Produkt namens "Zattoo" liefert TV-Bilder via Internet kostenlos auf den heimischen PC. Eigentlich hat es seine Heimat auf dem schweizer Markt, dort ist "Zattoo" schon etwas länger zu finden. Im Gegensatz zum deutschen Urheberrecht ist die Weiterleitung von Fernsehbildern, laut Betreiber, in der Schweiz nicht untersagt.Hierzulande verbieten die §§ 20, 20b des Urheberrechtsgesetzes diese Form des Gratis-TV allerdings. Auch diverse Gerichtsentscheidungen rund um die Problematik der sog. Online-Videorekorder haben das Weiterleitungsverbot bestätigt (u.a. die LG Köln und Braunschweig sowie die OLG Dresden und Köln). Und so ist der Hersteller der Software auf die Genehmigung durch die einzelnen Sender / Sendergruppen angewiesen. Bislang haben erst einige kleinere Sender, wie z.B. "Das Vierte", "DMAX" oder "Giga", ihre Zustimmung gegeben.
So clever das Freeware-Programm auch ist, es kommt nun einmal nicht an den Bestimmungen des UrhG vorbei. Die Betreiber müssen mit technischen Maßnahmen sicherstellen, dass deutsche Computernutzer nur die Sender anschauen können, die eingewilligt haben, die Nachbarn aus der Schweiz können hingegen die volle Bandbreite nutzen.
Andererseits ist der Nutzwert dieser Software auch nicht so eindeutig, da es gerade in Deutschland ein großes Angebot an frei empfangbaren TV-Sendern gibt.