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Dienstag, 6. November 2007
Unzulässige Werbeanrufe
Das Telefon klingelt, man hebt ab und eine allzu freundliche Stimme versucht mit mehr oder weniger guten Tricks, ein Zeitschriftenabo zu verkaufen oder einen zur Teilnahme an einer Lottospielgemeinschaft zu überreden. Diese Werbe-Anrufe sind nicht nur ärgerlich, sondern in den meisten Fällen auch verboten.

Zuletzt machte Günter Wallraff - unnachahmlich - in einem lesenswerten Beitrag in der "Zeit" auf die Situation und die Vorgehensweise von Call-Centern aufmerksam. Sie versuchen telefonisch Dinge an Personen zu verkaufen, die diese Dinge eigentlich gar nicht wollen noch brauchen. Nicht selten geht es ganz klar um Abzocke.

Dabei ist die juristische Situation in Deutschland recht eindeutig auf Seiten der genervten Verbraucher. So genannte "cold calls" sind hierzulande verboten. Anrufe zu Werbezwecken dürfen bei Verbrauchern nur dann eingehen, wenn diese vorher ausdrücklich darin eingewilligt haben. Wenn also beispielsweise im Rahmen eines Gewinnspiels nicht nur "nebenbei", sondern ganz konkret auch angegeben worden ist, dass Werbeanrufe dieses Unternehmens in Ordnung sind. Im Zweifel muss der Anrufer das Vorliegen einer solchen Einwilligung auch nachweisen können. Die Situation ist also durchaus mit der bei E-Mail Spam vergleichbar.

Zuletzt hat das Landgericht Frankfurt entschieden (Aktenzeichen: 2-18 O 26/07), dass Arcor Kunden seiner Call-by-Call Vorwahl 01070 nicht ungefragt mit Werbeanrufen belästigen darf.

Schon der erste ungebetene Anruf begründet einen gerichtlich durchsetzbaren Unterlassungsanspruch des Verbrauchers, wie die Richter am Landgericht Hamburg in ihrem Beschluss vom 4. September 2006 (Aktenzeichen: 312 T 6/06) entschieden haben. Liegt in Einzelfällen doch eine Einwilligung vor, muss sich diese auf das betreffende Unternehmen und die konkreten Umstände beziehen. Die Adressen bzw. Einwilligungen dürfen also nicht so einfach zwischen Unternehmen ausgetauscht werden, so das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 30. Dezember 2004 (Aktenzeichen: I-20 U 63/04).

Tipp: Am besten beendet man unerwünschte Werbeanrufe kurz und schmerzlos mit den Worten "Danke, kein Interesse" und lässt den Anrufer gar nicht erst seinen Spruch aufsagen. Denn Call-Center Mitarbeiter haben in aller Regel Rhetorik-Trainings absolviert und / oder einen Gesprächsleitfaden neben sich liegen, so dass sich nicht Wenige früher oder später einwickeln lassen. Will man sich diese Anrufe für die Zukunft verbitten, kann man seinen Gegenüber ja noch darauf hinweisen, dass der Anruf nicht zulässig ist und dass er die Kontaktdaten komplett aus seinen Datenbeständen löschen soll. Natürlich wird das via Telefon nicht viel nützen, irgendwann wird ein Mitarbeiter eines anderen Call-Centers anrufen und das Spiel beginnt von vorne. Leider ist in der Praxis relativ schwierig, Name und Anschrift des Anrufers herauszufinden.

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12.04.2009 00:36 Uhr
Rudi kommentiert (Homepage)
Solche unseriösen Wege gehören hoffentlich bald der Vergangenheit an. Gerade ein Abo würde ich nie telefonisch abschließen, denn wenn man mal einen Abo Vergleich anstellt, merkt man, dass man die teilweise fast gratis bekommen kann.
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