Am 12.12.2007 beschloss der Rat der Stadt Aachen die Änderung der Aachener Straßenordnung. Eigentlich klingt diese Nachricht so beiläufig wie andere Meldungen aus der kommunalen Politik auch. Allerdings bringt die beschlossene Gesetzesänderung einige interessante Neuerungen mit sich. Die "Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Aachen" (oder kurz: Aachener Straßenordnung) - ein Wortgebilde, wie es sich selbst Loriot nicht besser hätte ausdenken können. Sinn und Zweck der Neuerungen soll die Einschränkung von "aggressivem Betteln" sein.
Die folgenden Punkte werden in Zukunft wohl noch für den einen oder anderen Blog-Beitrag sorgen, denn verboten sind...
- die öffentliche Versammlung von mehr als 3 Personen: "Die Teilnahme an nicht genehmigten Ansammlungen von mindestens drei Personen, von denen Störungen oder Gefährdungen ausgehen (insbesondere Behinderungen und Belästigungen von Passanten, Verunreinigungen von Straßen und Anlagen)"
- öffentliches Spielen: "...das Benutzen von Spiel- und Sportgeräten, wenn hierdurch Personen oder Sachen gefährdet werden können"
sowie
- öffentlicher Alkoholkonsum: "...wenn es hierdurch zu aggressiven oder in sonstiger Weise gefährdenden Verhaltensweisen kommt. Insbesonde Versprerren des Weges, Eingriffe in den Straßenverkehr, Belästigung von Passanten, Grölen, Beschädigung von Gegenständene Tertrümmern von Gläsern oder Flaschen, Vandalismus)"
Zur Überprüfung und Durchsetzung dieser neuen Regelungen soll ein neuer Ordnungsdienst bereitgestellt werden, der aus 100 Politessen, 12 Überwachungskräften, 5 Gewerbekontrolleuren sowie dem City-Service mit ca. 20 1-Euro-Jobbern besteht.
Zum Glück findet die Europameisterschaft 2008 nicht in Deutschland statt! 
Wer eine vergleichende Gegenüberstellung der neuen und alten Regelungen der Aachener Straßenordnung lesen möchte, findet sie hier als PDF-Datei.