Geld / Ratgeber

Gericht: Bei Hartz IV keine größere Wohnung

| 04.08.2009, 16:28

Erfurt. Hartz-IV-Empfänger dürfen nach einem Urteil des Thüringer Landessozialgerichts nicht in eine größere Wohnung umziehen, auch wenn sie ihnen zusteht.

Ein Umzug in eine teurere Wohnung sei bei sonst unveränderten Bedingungen nicht notwendig, nur weil die bisherige Wohnfläche unter der örtlichen Angemessenheitsgrenze liegt, urteilte das Landessozialgericht (L 9 AS 586/09 ER) in Erfurt. Deshalb müssten die höheren Kosten für die neue Wohnung auch nicht erstattet werden.

Im vorliegenden Fall wollte eine Hartz-IV-Empfängerin von einer 35 Quadratmeter großen Ein-Zimmer-Wohnung in eine Zwei-Zimmer-Wohnung mit 45-Quadratmetern umziehen und forderte die Übernahme der höheren Mietkosten, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Die Klägerin argumentierte, die neue Wohnung biete ihr größere Annehmlichkeiten. Das Gericht räumte ein, dass die neue Wohnung noch in den zulässigen Grenzen liege, entschied aber, dass die bisherige Bleibe den grundlegenden Bedürfnissen der Frau entspricht und damit zumutbar ist.



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