Wer sein Hausgeld nicht regelmäßig zahlt, kann die Wohnung verlieren
Berlin/Bonn. Der Kaufpreis ist bei weitem nicht die einzige Ausgabe, mit der Wohnungskäufer rechnen müssen.
Versicherte haben viele Pflichten
Hamburg/Berlin. Versicherte müssen gleich drei verschiedene Arten von Obliegenheiten - so heißen die Pflichten im Versicherungsdeutsch - befolgen: vor Abschluss der Versicherung, vor dem Schadensfall und nach dem Schadensfall.
Fahrtkosten zur Weiterbildung sind voll absetzbar
Berlin/München. Fahrtkosten zur Weiterbildung sind steuerlich voll absetzbar. Eine Bildungseinrichtung gilt nicht als regelmäßige Arbeitsstätte, wenn ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer mehrmals wöchentlich in seiner Freizeit an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnimmt.
Anleihen sind derzeit kein guter Kauf
Frankfurt/Main. Wer Geld investieren will, sollte nach Angaben von Experten derzeit keine Staatsanleihen kaufen. Dafür sind die Zinsen zu niedrig, sagt Max Herbst von der unabhängigen Finanzberatung FMH in Frankfurt.
Stichtag 30. September: Was bis dahin erledigt sein muss
Berlin/Bonn. Steuerpflichtige sollten normalerweise bis zum 31. Mai ihre Steuererklärung abgeben. Wenn sie dies nicht schaffen - vielleicht weil noch Unterlagen fehlen -, können sie beim Finanzamt formlos eine Fristverlängerung beantragen, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Dies sollte schriftlich geschehen, und der Antrag begründet werden.
Drohkulisse Schufa: Wenn kein Handyvertrag gewährt wird
Berlin/Wiesbaden. Als Drohkulisse kann sie es locker mit dem Finanzamt, dem Sündenregister in Flensburg und der fiesesten Zahnarztbehandlung aufnehmen. Zumal ihr auch irgendwie eine amtliche Anmutung anhaftet.
Gericht: Bei Hartz IV keine größere Wohnung
| 04.08.2009, 16:28
Erfurt. Hartz-IV-Empfänger dürfen nach einem Urteil des Thüringer Landessozialgerichts nicht in eine größere Wohnung umziehen, auch wenn sie ihnen zusteht.
Im vorliegenden Fall wollte eine Hartz-IV-Empfängerin von einer 35 Quadratmeter großen Ein-Zimmer-Wohnung in eine Zwei-Zimmer-Wohnung mit 45-Quadratmetern umziehen und forderte die Übernahme der höheren Mietkosten, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Die Klägerin argumentierte, die neue Wohnung biete ihr größere Annehmlichkeiten. Das Gericht räumte ein, dass die neue Wohnung noch in den zulässigen Grenzen liege, entschied aber, dass die bisherige Bleibe den grundlegenden Bedürfnissen der Frau entspricht und damit zumutbar ist.
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