Sechs Verletzte nach Auffahrunfall
Neuss. Bei einem Auffahrunfall in der Nähe von Neuss sind am Donnerstag sechs Menschen verletzt worden.
Querschnittsgelähmte Frau bei Brand schwer verletzt
Stolberg. Mit schweren Verbrennungen musste in der Nacht zum Donnerstag eine 78-jährige Bewohnerin des Samaritanerheims in Stolberg in ein Krankenhaus eingeliefert werden.
Langenfeld. In der Toilette einer S-Bahn zwischen Düsseldorf und Köln ist am Mittwochabend ein Feuer ausgebrochen. Reisende bemerkten den Rauch und zogen nach Polizeiangaben vom Donnerstag die Notbremse.
43-Jähriger löst mehrtägigen Polizeieinsatz aus
Grevenbroich/Neuss. Ein 43-jähriger Mann hat in Grevenbroich die Polizei gleich mehrere Tage mit der Suche nach seiner Pistole beschäftigt.
Vater wollte Kind aus Fenster werfen
Düsseldorf. Weil er damit drohte, sein Kleinkind aus dem zweiten Stock zu werfen, muss sich ein 31-Jähriger seit Donnerstag vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten.
Neonazi verhaftet: Demo in Dortmund verboten
Aachen/Dortmund. Der Dortmunder Polizeipräsident Hans Schulze hat eine für Samstag angekündigte Neonazi-Demonstration verboten.
Befangenheitsantrag: Prozess gegen SS-Mann aus Eschweiler vertagt
Von Marlon Gego | 28.10.2009, 16:20
Aachen. Der erste Verhandlungstag im Mordprozess gegen den ehemaligen SS-Soldaten Heinrich B. aus Eschweiler ist zu Ende gegangen, ohne dass die Staatsanwaltschaft auch nur die Anklageschrift verlesen konnte. Der Vorsitzender Richter Gerd Nohl vertagte den Prozess nach mehreren Unterbrechungen am Mittwoch um kurz vor 12 Uhr auf kommenden Montag. Der für Freitag anberaumte zweite Verhandlungstag fällt aus.
In der Begründung führte Verteidiger Gordon Christiansen aus, Maass habe sich in verschiedenen Interviews gegenüber Journalisten voreingenommen gegen seinen Mandaten gezeigt.
Neben einem Artikel aus der «Süddeutschen Zeitung» bezog sich Christiansen insbesondere auf ein Interview, das Maass im September dem niederländischen Fernsehsender NL1 gegeben hatte.
In dem Beitrag sollen unter anderem Akten zu sehen gewesen sein, auf denen der volle Name und das Geburtsdatum Heinrich B.s erkennbar waren.
Oberstaatsanwalt Maass wollte sich zum Antrag vor Gericht nicht äußern. Nach der Verhandlung sagte er auf Nachfrage dieser Zeitung, «der Prozess wird nicht platzen, jedenfalls meiner Einschätzung nach».
Er habe sich korrekt verhalten und sei sich keines Fehlverhaltens bewusst. Mit einem solchen Antrag der Verteidigung habe er im Übrigen gerechnet.
Maass legt Heinrich B. drei Morde zur Last, begangen 1944 in den Niederlanden. B. hat die Taten bereits mehrfach eingeräumt, lediglich die juristische Bewertung steht noch aus. Außer Mord wären alle anderen in Frage kommenden Straftatbestände verjährt.
Nach mehr als 25-jährigem juristischem Streit hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe dieses Jahr entschieden, dass es zum Prozess gegen B. kommen könne. Dieser wird am Montag um 10 Uhr in Saal A0.020 fortgesetzt.
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