Auflieger verloren: Jägerhausstraße gesperrt
Stolberg-Zweifall. Auf der Jägerhausstraße zwischen Zweifall und Raffelsbrand hat sich am Freitagmorgen während der Fahrt der Auflieger von einer Sattelzugmaschine gelöst.
Dalli erobert Spanien von Sant Adrià aus
Stolberg. Dalli löst die Handbremse und legt einen Gang zu. Das Stolberger Traditionsunternehmen hat das Bleichewerk im spanischen Sant Adrià nahe Barcelona von der zur Henkel Gruppe gehörenden Henkel Ibérica S.A. übernommen.
Querschnittsgelähmte Frau bei Brand schwer verletzt
Stolberg. Mit schweren Verbrennungen musste in der Nacht zum Donnerstag eine 78-jährige Bewohnerin des Samaritanerheims in Stolberg in ein Krankenhaus eingeliefert werden.
«Leistung ist für mich etwas Positives»
Stolberg/Eschweiler. An der AF North International School (AIS) des NATO-Stützpunkts in Brunssum unterrichtete er Kinder von Soldaten aus aller Welt, am Stolberger Goethe-Gymnasium war lange Zeit stellvertretender Schulleiter. Nun hat Dr. Friedhelm Mersch den nächsten Schritt gemacht: Seit dem 1. August ist der 58-Jährige Chef am Städtischen Gymnasium Eschweiler.
Neue Zufahrt zur gesperrten P+R-Anlage
Stolberg. «Es ist bedauerlich, wie wir über einen Sachverhalt diskutieren, der die Bürger sehr bewegt», brachte Reiner Jopke (SPD) die Debatte im Bauausschuss auf den Punkt.
Zweifaller Schule erhält Hebebühne
Stolberg. Aufgrund einer Bürgereingabe wurde die Stadt vom Landesbauministerium förmlich angewiesen, eine Rollstuhlhebebühne an der Zweifaller Grundschule zu installieren.
Rechtsanwalt: Jetzt Widerspruch gegen Hartz-IV-Bescheide einlegen
| 18.01.2010, 15:01
Stolberg. Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit, ob die Regelleistungssätze für Kinder bei Hartz-IV-Bezug pauschal auf 60 beziehungsweise 70 Prozent der Leistungen für erwachsene Alleinstehende festgelegt werden dürfen oder aber diese praktizierte Regelung verfassungswidrig ist.
Um sich die Chancen für die Zeiträume rückwirkend bis Januar 2006 offenzuhalten, muss laut Hötte ein individueller Antrag (gemäß Paragraph 44 SGB X) auf Nachprüfung der alten Bescheide gestellt werden. Und nur wenn dieser Nachprüfungsantrag zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung noch nicht rechtskräftig abgelehnt worden ist, könne tatsächlich ein Anspruch auf zusätzliche Leistungen geltend gemacht werden.
«Es könnte sein, dass die zuständigen Behörden einen solchen Antrag blitzschnell mit einem Textbausteinschreiben ablehnen. Dann muss gegen diese Ablehnung binnen Monatsfrist Widerspruch eingelegt werden», skizziert der Rechtsanwalt den möglichen weiteren Weg. «Und wenn der Widerspruch ebenfalls zurückgewiesen werden sollte und ein Urteil aus Karlsruhe noch nicht vorliegt, muss der Betroffene binnen Monatsfrist Klage zum Sozialgericht erheben.»
Für Georg Hötte steht fest: «Wer bis zum Urteil aus Karlsruhe wartet, verschenkt gegebenenfalls viel Geld.»
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