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Kreis erteilt Genehmigung zum Bau der Hähnchenmastanlage

Von Jörg Abels | 13.10.2009, 20:00

Kreis Düren/Müddersheim. Nach monatelanger Diskussion ist der Weg für den Bau einer Hähnchenmastanlage bei Müddersheim frei. Am Dienstag genehmigte der Kreis Düren nach «eingehender und sehr sorgfältiger Prüfung», wie Landrat Wolfgang Spelthahn auf DZ-Anfrage betonte, die von Antonius von Geyr beantragte Anlage, die aus vier Hallen mit jeweils 40.000 Mastplätzen und einer Mistlagerhalle bestehen soll.

«Seit Februar haben wir den Antrag aus verschiedensten Blickwinkeln intensiv geprüft», erklärte Spelthahn, dessen Haus kein Haar in der Suppe fand.

Die Fachämter beleuchteten Fragen des Bauordnungsrechts, des Brandschutzes, des Abfall- und Wasserrechts sowie Aspekte des Veterinär- und Gesundheitswesens.

Zudem wurden in Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) alle immisionsschutzrechtlichen Anforderungen und Artenschutzfragen eingehend unter die Lupe genommen.

«Die umfassenden Prüfungen haben ergeben, dass alle Pläne einwandfrei sind. Alle rechtlichen Bestimmungen werden eingehalten», erklärte der Landrat.

Aus diesem Grunde habe der Kreis als Genehmigungsbehörde keinerlei Ermessensspielraum und der Antragsteller ein Recht auf Erteilung der Genehmigung. Persönlich hatte Spelthahn stets betont, kein Freund der Massentierhaltung zu sein. «Doch das spielt keine Rolle.»

Kreis und LANUV kommen zu dem Ergebnis, dass der Standort nicht wie in einem Gutachten der Bürgerinitiative gegen Massentierhaltung dargelegt, als faktisches Vogelschutzgebiet bezeichnet werden kann.

Auch die im Gutachten geforderte Ausgleichsfläche von rund 50.000 Quadratmetern sei unzutreffend. Mit dem Genehmigungsbescheid wurde diese auf 4500 Quadratmeter festgelegt.

Der Genehmigungsbescheid liegt nun 14 Tage im Kreishaus sowie in den Rathäusern Vettweiß und Erftstadt aus. Anschließend beginnt die einmonatige Klagefrist.

Klagen können allerdings nur die rund 330 Hähnchenmastgegner, die im Verfahren Einwände erhoben haben, vorausgesetzt sie sind persönlich von den Auswirkungen der Anlage betroffen. Auch die Naturschutzverbände können sich noch ans Gericht wenden.




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