Richter stoppen den Nazimarsch durch Aachen
Von Oliver Schmetz und Stephan Mohne | 07.11.2008, 20:36
Aachen. Das juristische Tauziehen um den für Samstag geplanten Neonazi-Aufmarsch in der Aachener Innenstadt geht weiter: Zwar hat am Freitag das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster die Demonstration von Mitgliedern rechter «Kameradschaften» komplett verboten, doch hat der Initiator der Demo umgehend das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe angerufen. Dort kann eine Eilentscheidung noch am Samstag - quasi in letzter Minute - fallen. «Alles ist möglich», erklärte eine BVG-Sprecherin. «Bisher haben wir uns immer bemüht, eine solche Entscheidung zu treffen, bevor sie überholt ist.» Das OVG hatte zuvor mit deutlichen Worten ein Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen gekippt, das die Demo unter Auflagen erlaubt hatte. Von der Versammlung mit dem Motto «Gegen einseitige Vergangenheitsbewältigung! Gedenkt der deutschen Opfer» gehe eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus, der nur per Verbot begegnet werden könne. Im Motto und in der zeitlichen Nähe zum 70. Jahrestag der Reichspogromnacht liege eine Verharmlosung der Ereignisse am 9. November 1938 und eine «die Würde der Opfer verletzende Billigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft».
In der Stadt kann es am Samstag zu Sperrungen und Verkehrsbehinderungen kommen, da auch zahlreiche Gegendemonstrationen angemeldet sind. Als schwierigste Aufgabe sieht es die Polizei an, am Hauptbahnhof, wo die Rechtsextremisten ankommen wollen, die verfeindeten Gruppen auseinanderzuhalten und den normalen Bahnhofsbetrieb aufrecht zu erhalten.
Keinesfalls wird die rechte Demo in die Nähe der Synagoge kommen. Die Polizei hat einen Weg festgelegt, der um diesen Punkt einen weiten Bogen macht. Ursprünglich hatten die Nazis einen sechs Kilometer langen Marsch durch Aachen angemeldet. Auch die Stadt hat einen Krisenstab eingerichtet. Hilfskräfte und Krankenhäuser sind in erhöhter Alarmbereitschaft.
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